Kapstadt Visum & Papiere

Urlaubsvisum für Südafrika

Staatsangehörige aus EU-Mitgliedsstaaten benötigen zur Einreise und einem Aufenthalt bis zu 90 Tagen kein Visum (Ausnahme: Österreichische Staatsbürger: bis max. 30 Tage!). Der vorzulegende Reisepass muss noch mindestens sechs Monate ab dem Einreisedatum gültig sein (Personalausweis reicht nicht aus!) mindestens noch zwei freie Seiten haben.

Daneben muss ein Nachweis über ein Rückflugticket erbracht werden.

Ein mitreisendes Kind kann in den Reisepass eines Elternteils eingetragen werden. Ebenso wird ein deutscher Kinderausweis mit Lichtbild anerkannt und sollte bei Reiseantritt mindestens zwei freie Seiten für Sichtvermerke haben.

Alleinreisende Minderjährige benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile. Für Minderjährige, die nur mit einem Elternteil reisen, ist die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils notwendig.

"Reiseausweise als Passersatz" können zur Einreise nach Südafrika nicht mehr verwendet werden, da sie nur für eine Gültigkeitsdauer bis zu 30 Tagen ausgestellt werden dürfen und zudem kein Lichtbild enthalten.

Statt eines Visums wird während des Fluges von den Flugbegleitern ein Fragebogen von der Südafrikanischen Zollbehörde (SARS) ausgeteilt, den Sie bei der Einreise nach Südafrika ausgefüllt beim Zoll abgeben müssen. Hierin müssen Sie einige persönliche Angaben sowie Eckdaten Ihrer Reise wie Adresse der Unterkunft etc. und für den Urlaub zur Verfügung stehende finanzielle Mittel machen.

Um stets die aktuellsten Einreiseinformationen zu erhalten, sollten Sie sich vor Reiseantritt sicherheitshalber auf der Seite des Auswärtigen Amtes über etwaige Änderungen der Einreisebestimmungen informieren.


Überschreitung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

Die Überschreitung der Aufenthaltserlaubnis auch nur um wenige Tage kann mit empfindlichen Geldstrafen, teilweise auch mit Abschiebehaft geahndet werden. Verlängerungen können erst nach der Einreise, müssen aber unbedingt vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis beim Department of Home Affairs (Innenministerium) beantragt werden. Maximal kann ein Touristenvisum für weitere 3 Monate verlängert werden - vorausgesetzt, Sie können entsprechende finanzielle Nachweise und ein Rückflugticket vorlegen.

Informieren Sie sich rechtzeitig über die einzureichenden Unterlagen und planen Sie bitte entsprechende Wartezeiten ein. Vor dem Gebäude bilden sich nicht selten ab 07.00 Uhr morgens viel hunderte Menschen lange Schlangen!

Arbeits- und Studentenvisa müssen beim südafrikanischen Konsultat beantragt werden. Sie sollten hier erfahrungsgemäß zwischen 2 und 8 Wochen Bearbeitungszeit einkalkulieren. Wenn Sie es eilig haben mit der Erteilung Ihres Visums, empfehle ich Ihnen eine gegen Bezahlung arbeitende Visumsagentur mit der Beschaffung Ihres Visums zu beauftragen. Diese Agenturen erhalten Ihr Visum i.d.R. innerhalb weniger Tage.

Schweizer Staatsbürger sollten sich zu dieser Thematik die Informationen der für Sie zuständigen Stellen (Südafrikanische Botschaft / Generalkonsulat in der Schweiz) einholen.

Stets aktuelle Informationen zur Einreise und sonstige Bestimmungen zur Visumspflicht finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes.

(Quelle: http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Suedafrika/Sicherheitshinweise.html#t4)

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Südafrikanische Nationalhymne

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